ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. ANGEBOTE
Angebote erfolgen stets freibleibend und unverbindlich.
2. AUFTRÄGE
Die Aufträge sind nur bindend, wenn und soweit sie schriftlich bestätigt worden sind. Auf Abruf erteilte Aufträge sind innerhalb eines Jahres abzurufen. (Anderslautende Bedingungen des Bestellers sind auch bei Fehlen eines ausdrücklichen Widerspruchs dagegen für den Verkäufer nicht bindend). Bei Erteilung eines Auftrages erkennt der Besteller diese Liefer- und Zahlungsbedingungen in vollem Umfang an.
3. PREISE
Preise gelten zzgl. der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer soweit nicht anders vereinbart: frei Haus inklusive Verpackung. Auf Wunsch des Bestellers speziell angefertigte Verpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.
4. LIEFERZEITEN
Der Besteller muss dem Verkäufer bei Überschreitung der Lieferzeit eine angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Abschluss insoweit zurücktreten, als die Ware bis zum Fristablauf nicht versandbereit gemeldet ist. Haftung wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung bleibt unberührt.
5. VERKAUFSHILFEN
Abspielgeräte und die dazugehörigen Speichermedien wie CDs, Flash-Karten, USB-Sticks, Kasetten und Verkaufsständer werden ausschließlich zur Verkaufsunterstützung der bei uns bezogenen Ware leihweise zur Verfügung gestellt. Sie bleiben unser Eigentum auch über die Dauer der Geschäftsbeziehung hinaus. Abspielgeräte und die dazugehörigen Speichermedien werden in funktionsfähigem Zustand geliefert. Defekte Geräte und Speichermedien sind uns unverzüglich anzuzeigen. Der tägliche aktive Einsatz unserer Abspielgeräte ist sicher zu stellen.
6. GEFAHRENÜBERGANG
Sobald die Ware unser Werk verlässt oder die Versand-bereitschaft dem Besteller angezeigt ist, geht die Gefahr auf den Besteller über. Versandfertig gemeldete Ware muss sofort abgerufen bzw. abgeholt werden, es sei denn, vertraglich ist etwas anderes vereinbart. Andernfalls ist der Verkäufer berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Bestellers nach eigenem Ermessen zu lagern und als „ab Werk" geliefert zu betrachten.
7. MÄNGELHAFTUNG
Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der Mängelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transportwege, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weiter-gehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen ausgeschlossen.Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefer-gegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatz-ansprüche wegen Nichterfüllung gem. §§ 463, 480 II BGB geltend macht. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
8. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Zahlungsbedingungen sind, sofern nicht anders vereinbart: Zahlung innerhalb 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung netto Kasse. Diskontfähige Wechsel werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung angenommen.Bei Wechseln gilt der Tag der Einlösung als Zahlungstag. Der Verkäufer übernimmt keine Verpflichtung zur rechtzeitigen Vorzeigung oder Protesterhebung. Bei Wechseln können Diskontspesen in Höhe der dem Verkäufer entstehenden Kosten ab Rechnungsdatum bis zum Verfalltag des Wechsels berechnet werden. Bei Nichteinlösung eines Schecks oder Wechsels werden sämtliche Forderungen an den Käufer entgegen aller zuvor getroffenen Vereinbarungen sofort fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
9. EIGENTUMSVORBEHALT
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers abzgl. angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben können. Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Endbetrages unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Gleiches gilt, wenn die Kaufsache mit den anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen, untrennbar vermischt wird. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unsere Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
10. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist: 56410 Montabaur.
11. TEILUNWIRKSAMKEIT
Auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte, bleibt der Vertrag in seinen übrigen Teilen verbindlich. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtswirksame Regelung die in zulässiger Weise dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt, zu ersetzen.
12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Pfändungen und Zahlungseinstellungen auf Seiten des Bestellers sowie der Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahren über das Vermögen des Bestellers berechtigten uns zum sofortigen Abbruch der Geschäftsbeziehungen. In diesen Fällen sind sämtliche Forderungen gegen den Besteller sofort fällig. Der Besteller ist verpflichtet uns auf Verlangen die abgetretenen Forderungen un deren Schuldner bekanntzugeben, alle zum Einzug erforderlichen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitzuteilen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform.